Stand der Technik und Verfügbarkeit nach der EU-DSGVO
Donnerstag, 7. Juni 2018 11:00 Uhr MESZ – 11:45 Uhr MESZ
Was bedeutet eigentlich „Stand der Technik“?
Die DSGVO verlangt in Artikel 32 Abs.1 unter der Überschrift „Sicherheit der Verarbeitung“ von den Verantwortlichen, dass diese u.a. unter Berücksichtigung des Stands der Technik geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
In einschlägigen Gesetzestexten fällt immer wieder der Begriff „Stand der Technik“
Das IT-Schutzziel Verfügbarkeit in der DSGVO bezieht sich unter anderem auf klassische Verfügbarkeiten wie redundante Systeme, Stromversorgung, Klimaanlagen aber auch Katastrophen-und Wiederherstellungsszenarien.
Interne Aufzeichnungen
DSGVO-20180607-11-Webinar-Stand-der-Technik
DSGVO-20180607-11-Dokumente